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Schnurengurte

Kein Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen

  • Gemäß 1 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
  • Bei bestellten Sattelgurten handelt es sich um nicht vorgefertigte Waren, die aufgrund der von Ihnen vorgegebenen Maße hergestellt werden und damit auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Daher besteht bei Maßanfertigungen kein Widerrufsrecht.
  • Der Verbraucher hat bei ausgewählten Sattelgurten ein freiwillig gewährtes Umtauschrecht. Ob ein Umtauschrecht besteht, ergibt sich aus der jeweiligen Artikelbeschreibung.
  • Die nachfolgenden Bestimmungen betreffen daher nur den Widerruf von Verträgen über Waren (Reitzubehör) und Testgurte.